Je intelligenter Finanzierungen geplant sind, desto günstiger werden sie für Kunden! Neue Wohnraumschaffung, aber auch Sanierungsmaßnahmen können einen finanziell ganz schön ins Schwitzen bringen.
MANN interessiert sich für die hochwertige Technik. FRAU für Designer-Möbel.
Wenn man dann den Blick von den Objekten der Begierde abwendet und vorsichtig die Angebote aufsummiert, verstummen viele erstmal. Grübelei und budgetarisches Abspecken sind angesagt, um die finanzielle Schmerzgrenze nicht zu sehr zu strapazieren. Da kämen ein Lottogewinn oder ein paar Tausender von Oma gerade recht. Optimal wäre zu diesem Zeitpunkt natürlich beides und wenn dann möglichst zeitnah.
Wie es sich vermuten lässt – bleibt es eine Wunschvorstellung.
Doch es gibt andere Möglichkeiten!
Nicht Oma, sondern das Land Steiermark unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben mit zahlreichen Förderungsangeboten:

- Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheimes
WER
- Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter mit österreichischer Staatsbürgerschaft sind berechtigt die Förderung in Anspruch zu nehmen
WIE
- Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erhält man entweder einen nicht rückzahlbarer Förderbeitrag oder einen Zuschuss zu einem Darlehen bei einem Kreditinstitut.
HÖHE
- Einpersonenhaushalt: € 10.000,–
- Zweipersonenhaushalt: € 10.500,–
- Jungfamilie: € 12.000,–
- Für jede weitere Person: € 500,–
KRITERIEN
Natürlich gibt es einige Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um eine Förderungszusicherung zu erhalten.Einige Kriterien sind:
- Einkommensobergrenze
- Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein
- Positive Stellungnahme einer Energieberatungsstelle
Diese und alle weiteren Kriterien bzw. Voraussetzungen finden Sie unter: www.wohnbau.steiermark.at[/vc_toggle][vc_toggle title=“Variante 2: Umfassende energetische & kleine Sanierung“ style=“square_outline“]WAS wird gefördert?
- Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen
- Schaffung neuer Wohnraum in bestehenden Gebäuden
- Energiesparende und ökologische Maßnahmen
Wie Heizungsumstellung auf Fernwärme, Biomasse oder Pellets, Stückholzspezialkessel, Solaranlage, Photovoltaikanlage, …
KRITERIEN
Grundsätzlich muss die Baubewilligung ab dem Zeitpunkt des Ansuchens 30 Jahre zurückliegen, außer bei folgenden Maßnahmen:
- Fernwärmeanschluss
- Energiesparende, ökologische und behindertenfreundliche Maßnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern
- Erweiterung/Zubau in bestehenden Wohnräumen
WICHTIG
Die Einreichung des Ansuchens soll direkt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme stattfinden. Die Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Umfassende Energetische Sanierung
KRITERIEN
Es müssen mind. 3 Maßnahmen umgesetzt werden. (z.B. Fenstertausch, Dachdämmung, Heizungsumstellung)
HÖHE
30% nichtrückzahlbarer Annuitätenzuschuss zum Bankdarlehen mit 14 Jahren Laufzeit oder 15% einmaliger Förderungsbeitrag
Kleine Sanierung
KRITERIEN
Weniger als 3 Maßnahmen (z.B. Fenstertausch und/oder allgemeine Verbesserungsarbeiten)
HÖHE
15% nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss zum Bankdarlehen mit 10 Jahren Laufze[/vc_toggle]
Dies sind nur 3 von vielen Fördermöglichkeiten, die das Land Steiermark bietet. Weitere Details zur Sanierungsförderung finden Sie unter www.wohnbau-steiermark.at
Ein weiterer Vorteil der erwähnenswert ist, ist das bei Bankdarlehen die bezuschusst werden, auch eine Sonderkondition im Bearbeitungsentgelt eingeräumt wird.
Fakt ist, dass Ihnen diese Förderungen Geld bringen!
Außerdem bieten sie Ihnen einen Ansporn und eine Erleichterung in der Umsetzung der Wohnraumschaffung bzw. Sanierung. Sie animieren energiesparende, ökonomische Wohnbauentscheidungen zu treffen und ermöglichen uns ein Wohnen mit hoher Lebensqualität.
Aber wie kommen sie jetzt zu dieser Förderung?
Nach Prüfung ob Sie den Kriterien entsprechen und die Voraussetzungen einhalten können, gibt es Förderformulare, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden können.
Bei der Prüfung kann Ihnen Ihr Kreditinstitut bzw. Ihr Finanzberater des Vertrauens behilflich sein. Wenn diese Ansprechperson qualifiziert und kundenorientiert ist, begleitet sie Sie durch das Verfahren bis hin zum Erhalt des Ihnen zustehenden Zuschusses.
Alles klar? Jetzt brauchen Sie auf keinen Lottogewinn mehr zu hoffen und Sie brauchen auch keine reiche Oma, die Geld für Sie locker macht.
Jetzt sind Sie informiert und brauchen nur noch dran zu bleiben. Wollen Sie unterstützt werden? Kontaktieren Sie mich!